Die Nummerierung der Vorfahren erfolgte nach dem Kekulé-System. Dieses System geht auf die Genealogen Sosa und Stephan Kekulé von Stradonitz zurück. Kekulé machte dieses System Anfangs des 20.Jahrhunderts bekannt.

Die Nummerierung folgt sehr einfachen Regeln:

Die Ausgangsperson erhält die Nummer Eins, der Vater die Nummer Zwei und die Mutter die Nummer Drei. Die Väter bekommen stets eine doppelt so große Zahl wie ihre Kinder, also immer eine gerade Zahl. Die Mütter erhalten immer eine ungerade Zahl nach der Formel “Nummer des Kindes mal Zwei plus Eins”. Dieses Numerierungssystem ist allerdings nur für Vorfahrenlisten geeignet, Geschwister und weitere Ehepartner werden nicht berücksichtigt.


Häufig verwendete Symbole:


* geboren

~ getauft

== geheiratet

+ gestorben



Häufig verwendete Abkürzungen und Bezeichnungen:


Arbeitsmann
Lohnarbeiter ohne festen Beruf

Bede
Bitte, seit dem 12.Jahrhundert übliche direkte Steuer des Landesherren, sie wurde von Fall zu Fall erbeten (erhoben).

Büdner
Bezeichnung für einen Kleinbauern, besaß in der Regel ein eigenes Haus und ca. 3 Hektar Gartenland und etwas Vieh. Meist besaßen die Büdner kein Ackerland.

Coßate
ein meist nur zu Handdiensten verpflichteter Käter mit kleinem Landbesitz (ca. 9 Hektar), übte oft noch einen Beruf aus (z.B. Schneider, Weber, Schmied)

Einlieger
eingemieteter Arbeitsmann oder Gutstagelöhner, ohne Grundbesitz

Hausw.
Hauswirt, Besitzer eines Bauernhofes

Hufe
ursprünglich ein Flächenmaß, es umfaßte die für eine Familie notwendige Nutzungsfläche. Im Fürstentum Ratzeburg waren es z.B. 40 Hektar. In Bennin betrug der Grundbesitz der Bauernhöfe zwischen 29 und 35 ha.

Hüfner
Besitzer eines Bauernhofes mit einer Hufe Land.

Jurat
ein gewählter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer das Vermögen der Gemeinde beaufsichtigte, häufig gab es in den Gemeinden zwei Juraten.

M:
Mutter

N.N.
Nomen Nescio (Name unbekannt)

Schulze
Dorfvorsteher. Das Schulzenamt war erblich, verbunden mit dem Besitz des Schulzenhofes.

Statthalter
Bezeichnung für den Lohnhofmann (Gutsangestellter, der auf einem Vorwerk die Aufsicht führte).

Tagel.
Tagelöhner, Lohnarbeiter in der Landwirtschaft

V:
Vater

Vogt
von lat. “advocatus” = Sachverwalter, ursprünglich ein Laie, der einen Geistlichen oder die Kirche in weltlichen Dingen vertrat, später auch für den örtlichen landesherrlichen Verwaltungsbeamten gebräuchlich

weil., weiland
verstorben

Weiler
Siedlung, vor allem in Rodungsgebieten, oft Gruppe von Einzelhöfen, von althochdeutsch “wilari”

Ww.
Witwe(r)



Für unsere Ahnenforschung haben wir bisher fast auschließlich die Kirchenbücher der jeweiligen Orte genutzt. Eine sehr gute Möglichkeit zur Forschung bietet die Kirche der Heiligen der letzten Tage (Mormonen). Die Mormonen haben in den letzten Jahrzehnten sehr viele Kirchenbücher auf Mikrofilm aufgenommen und stellen diese Filme allen Interessierten gegen eine sehr geringe Gebühr zur Verfügung. Die Daten von einigen Millionen Menschen kann man inzwischen auch per Internet (www.familysearch.com) abrufen.

Die Kirchenbücher des Landes Mecklenburg-Schwerin kann man nach Anmeldung im Kirchenbuchamt Schwerin (die Jahrgänge bis ca. 1875, auf Mikrofilm) und im Landeshauptarchiv Schwerin (ab ca. 1876, ebenfalls auf Mikrofilm) einsehen. Ebenfalls im Landeshauptarchiv befinden sich die erhalten gebliebenen Gehöftsakten.

Im Land Brandenburg ist die Forschung etwas umständlicher, da die Kirchenbücher in der Vergangenheit nicht zentral verwaltet wurden. Bücher aus Westbrandenburg befinden sich z.B. teilweise noch im Domarchiv Brandenburg, teilweise aber auch in den jeweiligen Gemeinden. In den letzten Jahren wurden aus dem Berliner Umland jedoch schon viele Bücher in das Evangelischen Zentralarchiv Berlin überführt.